Neben den Gerichten wirken supranational in den Grenzen des Gemeinschaftsrechts und national in den Grenzen der Verfassung zahlreiche Institutionen und Behörden an der Rechtsetzung mit. Dabei ragt die Bedeutung der Europäischen Kommission heraus, die neben ihrem Initiativrecht im Rahmen der europäischen Gesetzgebung vor allem im Wettbewerbs- und Kartellrecht zahlreiche Befugnisse hat, die nicht in gleicher Weise demokratisch legitimiert sind wie dies etwa in Deutschland nach den Vorgaben des Grundgesetzes der Fall sein müsste. Allerdings werden auch hierzulande vermeintliche “Superbehörden” zunehmend mit weitreichenden Kompetenzen ausgestattet, die häufig auf der Subdelegation eines Bundesministeriums beruhen, die ihrerseits verfassungsrechtlich nicht unumstritten ist. Insoweit ist für den vorliegenden Zusammenhang insbesondere die BAFin hervorzuheben, die allerdings nach wie vor nicht über die gleiche Machtfülle wie das große Vorbild SEC in den USA verfügt.